AGB

Geschäfts- und Lieferbedingungen (Stand 01. Januar 2021)

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der MEDiHANDEL GmbH erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäfts- und Angebote und Notierungen sind grundsätzlich freibleibend; der Zwischenverkauf der Waren ist vorbehalten. Änderungen aufgrund von Preiserhöhungen der Hersteller werden vor der Auslieferung mitgeteilt, so dass vom Auftrag zurückgetreten werden kann. Bestellbedingungen unserer Kunden, welche von unseren Bedingungen abweichen,wird schon jetzt widersprochen. Eine Lieferung unsererseits gilt nicht als Anerkennung der Bestellbedingungen unserer Kunden. Abweichende Bedingungen geltennur in schriftlicher Form.
  2. Die Preise gelten – wenn nicht anders angegeben – ab Lager Zu allen Beträgen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.
  3. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der Absendung ab Lager auf den Kunden über. Transportschäden sind innerhalb von 5 Tagen nach Warenerhalt schriftlich zu melden. Es muss ein Schadensprotokoll nach den Vorschriften des Frachtführers aufgenommen werden.

Bei einem Auftragswert unter € 200,00 netto sowie im Export berechnen wir einen Frachtaufschlag nach den jeweils aktuellen Frachtkonditionsblättern. Dasselbe gilt für Waren, die in unseren Verkaufslisten besonders gekennzeichnet oder dort nicht enthalten sind oder deren Preise gesondert vereinbart werden.

Ab einen Auftragswert von € 200,00 netto liefern wir porto- und verpackungsfrei, mit Ausnahme der in unseren Preis- und Sonderlisten besonders gekennzeichnetenArtikel.

Bei Exportsendungen bitte Kosten erfragen.

Falls Sie einen direkten Versand an Ihre Kunden wünschen,

berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von € 6,49 pro Auftrag. Der Einzelauftrag muss – um eine portofreie Lieferung zu erzielen – ebenfalls über € 200,00 nettoliegen.

  1. Unsere Haftung beschränkt sich auf die Rücknahme nicht einwandfreier Artikel. Andere Ansprüche werden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit organschaftlicher Vertreter vorliegt,

Wenn wir uns im Kulanzwege mit einer Rücknahme einverstanden erklären, steht uns eine Pauschale für die Prüfung und Wieder-Einlagerung der Ware von 15 % des Warenwertes zu, mindestens jedoch € 20,00.

Sterile Artikel sowie Diagnostika sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen.

  1. Die MEDiHANDEL GmbH ist berechtigt, Gesamtauslieferungen oder Teillieferungen der Kundenaufträge durchzuführen. Wenn sich die Lieferung durch unvorhergesehene und unverschuldete Ereignisse bei uns oder unseren Vorlieferanten verzögert, verlängert sich die Lieferfrist der MEDiHANDEL GmbH Dauern Verzögerungen länger als 2 Wochen oder findet eine Betriebsstillegung bei uns oder unseren Vorlieferanten statt, so sind wir berechtigt, vom Vertragzurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags- verletzung unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen.
  2. Neue Kunden werden zunächst entweder per Erteilung einer Abbuchungsvollmacht, per Nachnahme oder gegen Vorkasse Ansonsten muss die Zahlung für unsere Forderung vollständig nach 7 Tagen unter Abzug von 1% Skonto per SEPA- Basislastschrift oder spätestens nach 14 Tagen ohne Abzug bei uns eingegangen sein. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind

wir berechtigt Zinsen in Höhe von 2 % über den banküblichen Kontokorrentzinses zu berechnen.

Sämtliche Lieferungen stehen unter unserem

Eigentumsvorbehalt, bis der Kunde alle offenen Verbindlichkeiten bei uns beglichen hat. Bei Wechseln und Schecks gilt der Tag der Einlösung. Der Kunde ist zurWeiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die MEDiHANDEL GmbH ab. Jedoch ist der Kunde zur Einziehung ermächtigt, solange er sich vertragstreu verhält und keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Auf Verlangen der MEDiHANDEL GmbH hat ihr Kunde die abgetretenen Forderungen, derenSchuldner sowie die Höhe der Rechnungswerte der weiter veräußerten Vorbehaltsware mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldner die Abtretung mitzuteilen.

Die MEDiHANDEL GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

Bei Zahlungsverzug des Käufers werden sämtliche Ansprüche der MEDiHANDEL GmbH sofort fällig.

Von irgendwelchen Eingriffen Dritter in das Eigentumsrecht der MEDiHANDEL GmbH hat der Kunde unverzüglich die MEDiHANDEL GmbH unter Angabe der Anschrift des Dritten Kenntnis zu geben. Sämtliche durch Intervention entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen. Solange die MEDiHANDEL GmbH die Eigentumsrechte am Kaufgegenstand hat, ist sie oder ein Beauftragter berechtigt, sich jederzeit vom Vorhandensein und Zustand zu überzeugen. Der Kunde räumt der MEDiHANDEL GmbH jetzt schon freien Zugang zum Aufbewahrungsraum der Waren ein.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, erlischt sein Recht auf den Besitz der gelieferten Waren, ferner auf das Recht der Weiterveräußerung und Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Sachen. Unter Ausnutzung des Zugangsrechtes kann die MEDiHANDEL GmbH die Waren beim Kunden abholen und durch freihändigen Verkauf anderweitig verwerten. Die Kosten dafür oder die entstandenen Verluste hat der Kunde zu tragen.

  1. Voraussetzung für die Lieferung ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Kunden. Wenn wir nach Vertragsabschluss Auskünfte erhalten, welche die Gewährung einesKredites in der sich aus dem Vertrag ergebenden Höhe nicht als völlig unbedenklich erscheinen lassen, oder wenn sich Tatsachen ergeben, welche Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, so insbesondere eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, evtl. Zahlungseinstellungen, Verschlechterung der Geschäftsaussichten, Antrag auf Vergleichs- oder Konkurseröffnung, Geschäftsauflösung oder wenn der Kunde Vorräte, Außenstände oder gekaufte Ware verpfändet oder als Sicherheit für andere Gläubiger bestellt, oder die Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Falls der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche Vorauszahlung oder Sicherheit leistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist Kleve. Gerichtsstand: Die für Kleve zuständigen Gerichte. Jedoch sind wir auch berechtigt, am Sitz desKunden zu